Die Entscheidung des BAG vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung ist ein Politikum, räumte die BAG-Präsidentin Inken Gallner auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts ein. Die Diskussionen seien allerdings vorhersehbar gewesen. Der Erste Senat habe nur über das “Ob” einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung entschieden; das “Wie” liege jetzt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: BAG-Präsidentin: Urteil zur Arbeitszeiterfassung ein Politikum – Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung