Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren beschlossen

(09.02.2023) Der Rechts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges hat am Mitt­woch den Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Be­schleu­ni­gung ver­wal­tungs­ge­richt­li­cher Ver­fah­ren mit we­sent­li­chen Än­de­run­gen be­schlos­sen. Ziel des Ent­wurfs ist es, Ge­richts­ver­fah­ren im Zu­sam­men­hang mit be­deut­sa­men In­fra­struk­tur­pro­jek­ten durch Än­de­run­gen in der VwGO zeit­lich zu straf­fen. Dazu wird bei die­sen Ver­fah­ren etwa die Re­ge­lung zur in­ner­pro­zes­sua­len Prä­klu­si­on ver­schärft.

Quelle: IBR News
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