Die Erben haben zwar einen grundsätzlichen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Erholungsurlaubs eines verstorbenen Beamten, da dieser auf den Erben übergeht. Der Anspruch ist aber auf das unionsrechtlich gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen bei einer fünftätigen Arbeitswoche begrenzt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch der Erben: Ausgleich für nicht genommenen Erholungsurlaub auf 20 Tage begrenzt