Ein behördlich anerkannter schwerbehinderter Mensch hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten (statt wie im Regelfall: befristeten) Schwerbehindertenausweises, auch wenn eine Änderung in seinem Gesundheitszustand nicht zu erwarten ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises?