Die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Hartz IV-Bescheid mit einfacher E-Mail entspricht nicht der gesetzlichen Form, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Hartz IV-Widerspruch: E-Mail reicht nicht
Die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Hartz IV-Bescheid mit einfacher E-Mail entspricht nicht der gesetzlichen Form, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Hartz IV-Widerspruch: E-Mail reicht nicht