BVerfG: Eilantrag gegen zweite Stufe des Berliner Mietendeckels abgelehnt

(30.10.2020) Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat den Eil­an­trag einer Ver­mie­te­rin in Ber­lin auf eine vor­läu­fi­ge Aus­set­zung des In­kraft­tre­tens der zwei­ten Stufe des Ber­li­ner Mie­ten­de­ckels mit Be­schluss vom 28.10.2020 ab­ge­lehnt. Es sei schon nicht dar­ge­legt, dass den Ver­mie­tern Ber­lins ein schwe­rer Nach­teil von be­son­de­rem Ge­wicht droht.

Quelle: IMR News Mietrecht
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BVerfG: Eilantrag gegen zweite Stufe des Berliner Mietendeckels abgelehnt

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