(10.07.2020) Das BMWI hat am 08.07.2020) verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge verkündet, die seit dem 09.07.2020 bis zum 31.12.2021 Gültigkeit haben. Die Maßnahmen sind Teil des Konjunkturpaketes und sollen bei der Bewältigung der Corona-Krise helfen. Sie enthalten im Wesentlichen folgende Erleichterungen:
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen durch den Bund