(10.07.2020) „Die BAUINDUSTRIE bewertet die Regelungen in der Tachographenverordnung grundsätzlich als guten Ansatz. Wir werden uns aber weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass zeitnah die rechtliche Ungleichbehandlung zwischen Transportbeton und Asphalt aufgehoben wird“, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie zum Trilogkompromiss zur Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten (sog. Tacho-Verordnung), die gestern vom europäischen Parlament angenommen wurde.
Quelle: IBR News
Link: Tachographenverordnung: Nächste Schritte müssen dem guten Ansatz bald folgen