Ab dem 4. Mai dürfen Friseursalons in Deutschland wieder öffnen. Auch andere Betriebe sind bald wieder für ihre Kunden da. Viele rechnen mit einem hohen Kundenansturm. Arbeitnehmer müssen dann u.U. länger arbeiten – wenn sie im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu Überstunden verpflichtet sind. Darüber informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Längere Arbeitszeiten nach der Corona-Pause? DAV sondiert die Rechtslage