Die 2. Kammer des 1. Senats hat einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung des Vollzugs neu in das SGB V eingefügter Vorschriften abgelehnt, die die Nutzung von Daten gesetzlich Krankenversicherter in pseudonymisierter oder anonymisierter Form im Hinblick auf digitale Innovationen und für weitere Zwecke, u.a. zur medizinischen Forschung, ermöglichen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: BVerfG lehnt Eilantrag gegen die Auswertung von Krankenversicherungsdaten ab