In Reaktion auf Corona: Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen können sich ab sofort telefonisch krankschreiben lassen

Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen können sich ab sofort telefonisch von ihrem Arzt für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 9.3.2020 verständigt. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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