Explodiert der Ersatzakku einer E-Zigarette wegen eines Dienstschlüssels in der Hosentasche eines Arbeitnehmers während der Arbeitszeit, stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Das Mitführen eines E-Zigaretten-Geräts samt Ersatzakku ist in der Regel nicht betrieblich veranlasst, sondern dem persönlichen Verantwortungsbereich der Klägerin zuzuordnen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Explodierende E-Zigarette stellt keinen Arbeitsunfall dar