Explodierende E-Zigarette stellt keinen Arbeitsunfall dar

Explodiert der Ersatzakku einer E-Zigarette wegen eines Dienstschlüssels in der Hosentasche eines Arbeitnehmers während der Arbeitszeit, stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Das Mitführen eines E-Zigaretten-Geräts samt Ersatzakku ist in der Regel nicht betrieblich veranlasst, sondern dem persönlichen Verantwortungsbereich der Klägerin zuzuordnen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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