VPB: Rollstuhlrampen richtig bemessen

(04.12.2019) In jungen Jahren geht das vielleicht noch – ein paar Bretter hinlegen und den Kinderwagen mit Hauruck über die zwei Stufen am Eingang hochschieben. Mit einem Rollstuhl geht das nicht mehr. Sobald jemand im Haus wohnt und auf den Rollstuhl angewiesen ist, muss eine ordentliche Rollstuhlrampe gebaut werden. Und die darf nur eine Steigung von maximal sechs Prozent haben, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Quelle: IMR News Mietrecht
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VPB: Rollstuhlrampen richtig bemessen

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