Unwirksame Versetzung: Schadensersatz für private PKW-Nutzung beträgt 0,30 € pro gefahrenen Kilometer

Kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erfüllung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind, können die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung nach § 287 Abs.1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) über den Fahrtkostenersatz heranziehen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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