Beschlussfassung über Instandsetzung: Verwalter muss auf drohende Verjährung hinweisen

(29.11.2019) Der Verwalter muss zur Vorbereitung der Beschlussfassung über Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums die verschiedenen Handlungsoptionen aufzeigen; dabei hat er die Wohnungseigentümer auf mögliche Gewährleistungsansprüche und auf eine drohende Verjährung dieser Ansprüche hinzuweisen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 19.07.2019.

Quelle: IMR News Mietrecht
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