VPB erläutert sinnvolle Maßnahmen gegen Radon in belasteten Altbauten: Oft genügt schon ausreichendes Lüften

(31.01.2019) Zum Jahreswechsel am 31.12.2018 ist das neue Strahlenschutzgesetz in Kraft getreten. Es enthält zum ersten Mal verbindliche Regelungen zum Radonschutz in Aufenthaltsräumen und nennt Referenzwerte für die Belastung mit Radon. Ab 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmittel müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration getroffen werden. „Das Problem Radon an sich ist nicht neu. Neu sind die Grenzwerte, die nun in Wohnräumen und an Arbeitsstätten in Gebäuden (Büroräume/Werkstätten) eingehalten werden müssen“, erläutert Dipl.-Ing. Marc Ellinger, Sachverständiger des Verbands Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Büros Freiburg-Südbaden. „An der Radonbelastung selbst hat sich dadurch nichts geändert.“

Quelle: IMR News Mietrecht
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