Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten voraus. Die Gefahr für Leib …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 09.01.2019 – XII ZB 280/18