Haftet Mieter für seinen Sohn?

(27.11.2018) Schwere Pflichtverletzungen des Sohnes eines Mieters können dem Mieter nicht per se zugerechnet werden und rechtfertigen allein keine fristlose Kündigung. Das hat das Oberlandegericht Frankfurt am Main (OLG) mit am 26.11.2018 veröffentlichten Beschluss entschieden und zugleich klargestellt, dass verbale Entgleisungen der Anwältin der Mietpartei eine fristlose Kündigung erst tragen, wenn der Mieter sie sich zu Eigen macht.

Quelle: IMR News Mietrecht
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