(07.05.2026) In seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 10.04.2024 beschäftigt sich der BGH mit den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung des Vorliegens einer nicht zu rechtfertigenden Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bei der ernsthaften Gefahr eines Suizids des Mieters im Falle einer Verurteilung zur Räumung der Wohnung.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Wie verläuft Härtefallprüfung bei Suizidgefahr?