(08.05.2024) Ein fristgerecht eingereichter Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen, der sich aber einem Verfahren zuordnen lässt, muss berücksichtigt werden. Der BGH stellt klar: Ein Aktenzeichen habe allenfalls Ordnungsfunktion, die ZPO schreibe dessen Angabe nicht vor.
Quelle: IBR News
Link: Falsches Aktenzeichen, falsch eingeordnet: Frist trotzdem gewahrt