Baugenehmigungen: Keine Bodenbildung in Sicht

Auch im Februar deutlicher Rückgang. Wohnungspolitischer Offenbarungseid.

(18.04.2024) „Die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau kennen seit drei Jahren nur eine Richtung – abwärts. Daran hat sich auch im Februar 2024 nichts geändert. Insgesamt wurden bei Neu- und Umbauten nur noch 18.200 Wohnungen genehmigt, gegenüber dem Vorjahresmonat war dies ein weiterer drastischer Rückgang um 18 Prozent. Weiterhin ist die Lage im Eigenheimbau besonders dramatisch. Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern ist ein Genehmigungsrückgang von 23 Prozent zu verzeichnen. Der Traum vom Leben in den eigenen vier Wänden wird für immer größere Teile der privaten Haushalte unerfüllbar“. Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Tim-Oliver Müller die Genehmigungszahlen, die das Statistische Bundesamt am 18.04.2024 bekannt gegeben hat.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Baugenehmigungen: Keine Bodenbildung in Sicht

Baugenehmigungen: Keine Bodenbildung in Sicht

Ähnliche Beiträge

Verstoß gegen öffentliches Baurecht bei Ausbau: Nur bei drittschützender Norm Beseitigungsanspruch

(21.05.2024) Ist in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage vereinbart, dass die Wohnungseigentümer weitgehend so gestellt werden sollen, als handelte es sich um real geteilte Grundstücke bzw. als wären sie Alleineigentümer, und ist den Wohnungseigentümern eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gestattet, begründet im Zweifel nicht jeder Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Norm einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs.

Baugenehmigungen: Abwärtsspirale setzt sich fort

(21.05.2024) „Die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau lassen immer noch keine Bodenbildung erkennen, der Rückgang setzte sich auch im März ungebremst fort. Seit dem Höhepunkt im März 2022 hat sich die Zahl der genehmigten Wohnungen halbiert. Insgesamt wurden bei Neu- und Umbauten nur noch 18.500 Wohnungen genehmigt, gegenüber dem Vorjahresmonat war dies ein weiterer drastischer Rückgang um

Immobilienwirtschaft: "Vorgaben zum Lärmschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln"

„Zahlen der Baugenehmigungen belegen Ernst der Lage“ (21.05.2025) Exzessiver Lärmschutz kann zu einer echten Hürde für den Wohnungsbau werden. Deshalb unterstützt die Immobilienwirtschaft den Bundesrats-Vorstoß des Landes Baden-Württemberg zur Reform des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts. „Unflexible Vorgaben beim Lärm- und Geruchsschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln“, sagt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. „Der Vorschlag,