Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch sind im Außenbereich privilegiert

(18.04.2024) Klein­wind­ener­gie­an­la­gen sind ein im Au­ßen­be­reich bau­recht­lich pri­vi­le­gier­tes Vor­ha­ben der „Nut­zung der Wind­ener­gie“. Das gilt laut OVG Ko­blenz auch dann, wenn der er­zeug­te Strom nur den pri­va­ten Ver­brauch de­cken, also nicht ins Netz ein­ge­speist wer­den soll.

Quelle: IBR News
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Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch sind im Außenbereich privilegiert

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