Die Beschäftigung im Rahmen eines Drittmittelprojekts kann selbst dann für das nichtwissenschaftliche Personal eine Aufgabe von begrenzter Dauer darstellen, wenn der Arbeitgeber ständig Drittmittelforschung betreibt. Nach BAG-Rechtsprechung ist eine Zusammenrechnung der befristeten Arbeitsverhältnisse ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich über 2 Jahre unterbrochen war.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Streit um Wirksamkeit bzw. Zusammenrechnung von Befristungen in einem Arbeitsverhältnis