Verkäufer einer Solaranlage schuldet keine Aufklärung über fehlende Notstromfunktion

(01.03.2023) Der Ver­käu­fer einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge muss den Käu­fer nicht ohne Wei­te­res dar­über auf­klä­ren, dass die ver­kauf­te An­la­ge nur Strom lie­fert, wenn auch das öf­fent­li­che Netz funk­tio­niert. Dies hat das Land­ge­richt Fran­ken­thal ent­schie­den und der Kauf­preis­kla­ge der Firma gegen den Be­stel­ler einer So­lar­an­la­ge voll­um­fäng­lich statt­ge­ge­ben.

Quelle: IMR News Mietrecht
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