(26.09.2022) Um die „beste Lösung für eine anstehende Bauaufgabe“ zu finden, sollten öffentliche Auftraggeber schon im Vergabeverfahren mit Architekten und Planern zusammenarbeiten. Dafür plädieren die Bundesarchitektenkammer (BAK) und weitere Fachverbände. Sie haben aus diesem Grund einen Leitfaden zur Vergabeverordnung (VgV) für die Vergabe von Architektenleistungen erstellt. Dieser bietet praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Verfahren qualifiziert durchzuführen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Vergabe von Architektenleistungen: Neuer Leitfaden