Das BAG hat den EuGH angerufen zur Auslegung der nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO erlassenen nationalen Rechtsvorschriften.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Immaterieller Schadensersatz wegen Übermittlung personenbezogener Daten an die vormalige Konzernmutter der Arbeitgeberin in den USA