Ansprüche auf Erholungsurlaub von verbeamteten Lehrkräften verfallen in NRW nach 15 Monaten auch dann, wenn der Dienstherr nicht vorher auf den Verfall hingewiesen hat.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Lehrer müssen nicht auf drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hingewiesen werden