Immobilien nie unbesehen kaufen!

(15.06.2022) „Beeilen Sie sich mit Ihrer Entscheidung – wir haben sehr viele Interessenten für dieses Objekt“ – wer eine Immobilie in Zeiten knappen Angebots kauft, hört oft diesen oder ähnliche Sätze. Noch immer sind die Zinsen vergleichsweise niedrig, die Idee, das Geld in eine Immobilie zu investieren, keine schlechte. Wer diese vermieten will, rechnet damit, sicher schnell Interessenten zu finden. Manche Käufer entscheiden sich sogar, ein Objekt zu erwerben, ohne es zuvor besichtigt zu haben, vielleicht auch, weil es sich in einer anderen Stadt befindet. Doch davor warnt der Verband Privater Bauherren:

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Immobilien nie unbesehen kaufen!

Immobilien nie unbesehen kaufen!

Ähnliche Beiträge

Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam

(06.05.2024) Der BGH prä­zi­siert seine Recht­spre­chung zur Wirk­sam­keit von Ver­trä­gen bei Schwarz­geld­ab­re­den. Grund­stücks­kauf­ver­trä­ge sind dem­nach nicht grund­sätz­lich nich­tig, wenn bei der Be­ur­kun­dung ein ge­rin­ge­rer Preis an­ge­ge­ben wurde, um Steu­ern zu hin­ter­zie­hen. Bei Werk­ver­trä­gen hat der BGH schon mehr­fach an­ders ent­schie­den. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam

Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge steigt auf 13,69 Euro brutto. (03.05.2024) In Berlin stieg zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto. Darüber informiert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024