(15.05.2022) Der sächsische Landtag in Dresden hat die Neufassung der für das Bundesland geltenden Bauordnung beschlossen. Neben einer Reihe weiterer Maßnahmen – von der Mobilfunkinfrastruktur bis zur Energiewende – greift auch eine veränderte Regelung zur Ausstattung von Gebäuden mit Rauchwarnmeldern. Vorgesehen ist, dass künftig nicht nur Neu-, sondern auch alle Bestandsbauten damit ausgestattet werden müssen. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023.
Quelle: IBR News
Link: Sachsen schreibt Rauchwarnmelder jetzt auch für Bestandsbauten vor