Die Elektronische Arbeitslosmeldung kommt

Zum 1.1.2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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