§ 129 BetrVG mit der Möglichkeit zu virtuellen Betriebsversammlungen gilt wieder – Weitere Änderungen beschlossen

Einstimmig hat der Bundesrat am 10.12.2021 das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossen, das neben den bekannten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auch die Einführung einer Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal enthält sowie § 129 BetrVG wiederbelebt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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§ 129 BetrVG mit der Möglichkeit zu virtuellen Betriebsversammlungen gilt wieder – Weitere Änderungen beschlossen

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