Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt zum 15.3.2022

Bundestag und Bundesrat haben das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ beschlossen. Danach müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs bis zum 15.3.2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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