Radon: Strahlung aus dem Untergrund. Wie beugt man vor?

(25.11.2021) Radon ist ein radioaktives Edelgas und entsteht beim Zerfall von Uran und Radium, die in allen Gesteinen und Böden in unterschiedlich hoher Konzentration vorkommen. Das Gas steigt durch die Bodenschichten Richtung Erdoberfläche auf und vermischt sich dort mit der Luft. In der Atmosphäre ist es dann in ungefährlich verdünnter Menge vorhanden. Weil Radon aber in hohen Konzentrationen gesundheitsschädlich ist und als Hauptursache für Lungenkrebserkrankungen bei Nichtrauchern in Deutschland gilt, müssen Gebäude mit Wohn- und Arbeitsstätten jetzt im Hinblick auf die Radonbelastung hin überprüft werden. Bei erhöhter Belastung mit Radon sind Maßnahmen zu treffen, die die Einhaltung der Referenzwerte sicherstellen.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Radon: Strahlung aus dem Untergrund. Wie beugt man vor?

Radon: Strahlung aus dem Untergrund. Wie beugt man vor?

Ähnliche Beiträge

Mecklenburg-Vorpommern: Weiter Kritik am beschlossenen Tariftreuegesetz

(29.04.2024) Wenn demnächst die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wird, dann gilt bei öffentlichen Vergabeverfahren: Das Land vergibt nur noch Aufträge an Bieter, die nach Tarif oder vergleichbare Löhne zahlen. Nach wie vor hält der Städte- und Gemeindetag MV das neue Gesetz „nicht für geeignet, unsere Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen

Unternehmen sollten vermehrt Werkswohnungen errichten

(29.04.2024) Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben die Unternehmen aufgefordert, verstärkt in Werkswohnungen zu investieren. „Aktuell klagen vielen Unternehmen, dass es ihnen an Fachkräften fehlt“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Vor allem an wirtschaftlich erfolgreichen Standorten fehle der Zuzug von Fachkräften, weil es dort an bezahlbarem Wohnraum mangele. Quelle: IMR News Mietrecht

Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

(26.04.2024) Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 24.04.2024 (Az.: 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren