Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

(14.06.2021) Der Bundestag beschloss am Freitag, 10.06.2021, das Lieferkettengesetz.. Große Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Das Gesetz soll vom 01.01.2023 an gelten, und zwar erst einmal für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern – von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
(Quelle: Beck aktuelle)

Quelle: IMR News Mietrecht
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