Urteil: Schadensersatz – Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer Verlängerung der Arbeitszeit – unterlassene Information nach § 7 Abs. 2 TzBfG in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung (im Folgenden aF) – Verletzung der Pflicht zur bevorzugten Berücksichtigung nach § 9 TzBfG aF – Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG – Benachteiligung wegen des Alters

Urteil 8 AZR 195/19 vom 21.01.2021

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
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Urteil: Schadensersatz – Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer Verlängerung der Arbeitszeit – unterlassene Information nach § 7 Abs. 2 TzBfG in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung (im Folgenden aF) – Verletzung der Pflicht zur bevorzugten Berücksichtigung nach § 9 TzBfG aF – Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG – Benachteiligung wegen des Alters

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