Verkehrs- und Schadensrecht

AG Dortmund, 1. Ein Fußballfan, der auf der Fahrbahn zum Fußballspiel läuft, begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit nach §§ 25 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG, wen … – Beschluss vom 10. Januar 2017 – Az. 729 OWi-256 Js 2380/16-11/17

§ 24 StVG; §§ 49, 25 Abs. 1 StVO | Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsrecht

Quelle: Open Jur Verkehrsrecht
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Der uneinsichtige Rentner im Straßenverkehr

Der Rentner fuhr mit seinem PKW auf einer Straße in München. Da auf seiner Fahrbahn ein PKW parkte, wechselte er auf die Gegenfahrbahn, um an diesem vorbeizufahren. Genau in diesem Moment kam ihm dort auf der Gegenfahrbahn ein Fahrradfahrer entgegen. Der Rentner wollte nicht ausweichen und drohte damit, den Radfahrer umzufahren.

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Fahrerlaubnisentzug: Sind "Reichsbürger" psychisch krank?

Die Behörde ordnete einem „Reichsbürger“ an, ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Seine abstruse Rechtsauffassung und die Ablehnung der deutschen Rechtsvorschriften könnte sich auch auf die Fahrerlaubnis erstrecken. Ein Gutachten brachte er nicht bei und die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Zu Recht?

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EuGH-Urteil: Parkverstoß in Kroatien – Vollstreckungsbeschluss seitens Pula Parking

Der EuGH hat entschieden, dass die von kroatischen Notaren ausgestellten Vollstreckungsbefehle grundsätzlich nicht als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden können und in anderen Mitgliedstaaten nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden dürfen.

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Urtei des VGH Mannheim: § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO teilweise unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO teilweise unwirksam ist. Die Vorschrift verbietet das Parken „vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber“. Es sei nicht hinreichend klar, was der Gesetzgeber mit dem Begriff der schmalen Fahrbahn meine.

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Urteil des VGH Mannheim: § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO teilweise unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO teilweise unwirksam ist. Die Vorschrift verbietet das Parken „vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber“. Es sei nicht hinreichend klar, was der Gesetzgeber mit dem Begriff der schmalen Fahrbahn meine.

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OLG Hamm: Grundsätze der winterlichen Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen

Aufgrund bestehender Glatteisbildung verlor eine Autofahrerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich.  Der Unfall ereignete sich auf einer wenig befahrenen und außerhalb geschlossener Ortschaften liegende Straße. Der Kläger meint, die Kommune habe ihre Räum- und Streupflicht verletzt.

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Parkplatzunfall: Kein blindes Vertrauen auf das Vorfahrtsrecht

Nach einem Urteil des Amtsgericht München muss der Nutzer beim Befahren eines Parkhauses stets mit ein- und ausparkenden bzw. -fahrenden Fahrzeugen rechnen und hat eine besondere Rücksichtnahmepflicht. Dies kann dazu führen, dass auch der Vorfahrtsberechtigte bei einem Unfall mit 50 Prozent haftet.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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