Fahrerlaubnisentzug: Sind "Reichsbürger" psychisch krank?

März 19, 2017 | Verkehrs- und Schadensrecht

Die Behörde ordnete einem „Reichsbürger“ an, ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Seine abstruse Rechtsauffassung und die Ablehnung der deutschen Rechtsvorschriften könnte sich auch auf die Fahrerlaubnis erstrecken. Ein Gutachten brachte er nicht bei und die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Zu Recht?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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