Verursacht ein verkehrswidrig fahrender, elfjähriger Radfahrer einen Zusammenstoß mit einer Radfahrerin, bei dem diese erhebliche Verletzungen leidet, kann der Elfjährige für die Unfallfolgen der Radfahrerin allein zu haften haben.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Alleinige Haftung eines Elfjährigen für Fahrradunfall
