Verkehrs- und Schadensrecht

Esel beißt in Luxusfahrzeug – 5100 Euro Schaden

Der Kläger fuhr mit einem 300.000 Euro teuren Sportwagen auf einem Parkplatz rückwärts in Richtung eines eingezäunten Grundstücks. Der dort befindliche Esel hatte offensichtlich keinen Gefallen an dem Luxusfahrzeug, streckte seinen Kopf durch den Zaun und biss in das Fahrzeug. Den Schaden will der Kläger ersetzt haben.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Esel beißt in Luxusfahrzeug – 5100 Euro Schaden

Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

Das Oberlandesgericht Köln darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

Urteil: Dashcam als Beweismittel nach Verkehrsunfall

Ein Verstoß gegen § 6b BDSG begründet nicht zwangsläufig ein zivilprozessrechtliches Beweisverwertungsverbot. Es ist im Einzelfall eine Abwägung zu treffen zwischen einerseits den Interessen des Datenschutzes, andererseits dem Beweisinteresse desjenigen, der das Beweismittel in den Prozess einführen möchte.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Dashcam als Beweismittel nach Verkehrsunfall

Schadensminderungspflicht: Wenigfahrer können nach Verkehrsunfall keinen Mietwagen-Anspruch haben

Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein, so das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil (Az. 7 U 46/17). Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Schadensminderungspflicht: Wenigfahrer können nach Verkehrsunfall keinen Mietwagen-Anspruch haben

Abgasskandal – Landratsamt untersagt Betrieb des Fahrzeugs mangels Softwareupdate

Der Eigentümer eines VW Amarok 2,0 TDI ist vom sogenannten Abgasskandal betroffen. An der Rückrufaktion, sich eine neue Software aufzuspielen zu lassen, hat der Eigentümer nicht teilgenommen. Daraufhin wurde ihm durch das Landratsamt der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abgasskandal – Landratsamt untersagt Betrieb des Fahrzeugs mangels Softwareupdate