Geblitzt – Geschwindigkeitsmessung durch privaten Dienstleister

März 20, 2018 | Verkehrs- und Schadensrecht

In nachfolgender Entscheidung äußert sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Einsatz privater Dienstleister bei Verkehrsmessungen. Unter anderem muss die Ordnungsbehörde die Umwandlung und Auswertung des Beweismittels selbst durchführen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Geblitzt – Geschwindigkeitsmessung durch privaten Dienstleister

Ähnliche Beiträge

Arzt im Tarifsinn trotz beschränkter Berufsausübungserlaubnis

Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen.