Urteil: Vorgerichtliche Anwaltsgebühren in eigener Sache

Apr. 4, 2018 | Verkehrs- und Schadensrecht

Nach Urteil des Amtsgerichts Freyung sind Anwaltskosten nicht zu ersetzen, wenn der Geschädigte selbst Rechtsanwalt ist, er sich selbst vertritt und es sich um einfach gelagerten Fall mit von vornherein feststehender Haftung handelt. 

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Vorgerichtliche Anwaltsgebühren in eigener Sache

Ähnliche Beiträge

1 ABR 38/24

Betriebsverfassungsrechtliche Normen - Gemeinschaftsbetrieb

10 AZR 261/24

Tariflicher Inflationsausgleich - weiterer Leistungszweck - Elternzeit - mittelbare Diskriminierung

Aus Ideen müssen Umsetzungen werden

(06.05.2026) BAUINDUSTRIE-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller zur veröffentlichten Bilanz des Bundesbauministeriums über das erste Regierungsjahr: Der Wohnungsbaumarkt ist auch ein Jahr nach Beginn der schwarz-roten Koalition noch nicht in Schwung gekommen. Auch...