Sturz eines gehbehinderten Fahrgastes im anfahrenden Linienbus

Apr. 20, 2018 | Verkehrs- und Schadensrecht

Nach Urteil des OLG Hamm darf der Fahrer eines Linienbusses nach Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Sturz eines gehbehinderten Fahrgastes im anfahrenden Linienbus

Ähnliche Beiträge

Arzt im Tarifsinn trotz beschränkter Berufsausübungserlaubnis

Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen.