Zulage für höhere Lebenshaltungskosten?

Als höhere Lebenshaltungskosten i.S.d. § 16 Abs. 5 TV-L sind nicht die Inflationsrate, die Nahrungsmittel- und Strompreise sowie die Mieten zu berücksichtigen, die alle gleichermaßen treffen. Es ist kein Vergleich in zeitlicher Hinsicht...