Arbeitsrecht
Frau Richterin am Bundesarbeitsgericht Margot Weber im Ruhestand
Mit Ablauf des 31. März 2026 ist Frau Richterin am Bundesarbeitsgericht Margot Weber in den Ruhestand getreten. Frau Weber war seit Mai 2013 Richterin am Bundesarbeitsgericht. Die ersten Jahre ihrer Arbeit im Fünften Senat wurden durch die Rechtsprechung zum Arbeitsentgelt und Annahmeverzug des Arbeitgebers geprägt. In ihrer richterlichen Tätigkeit im Neunten Senat hatte Frau Weber maßgeblichen Anteil daran, die unionsrechtlichen Vorgaben, die der Arbeitgeber bei der Gewährung von Urlaub zu beachten hat, in nationales Recht umzusetzen. Während ihrer Tätigkeit im Zehnten Senat hat Frau Weber vor allem die Rechtsprechung im Bereich der variablen Vergütungsbestandteile maßgebend mitgeprägt.
Ohne Einsatz keine weitere Prämie für Profifußballer
§ 4 Abs. 2 Satz 4 der Anlage „Besondere Regelungen“ ist keine Einmalbedingung (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) und keine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB), da der Beklagte die Klausel dem Kläger zur Disposition stellte. Nach Auslegung nach §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung von Wortlaut, systematischem Zusammenhang, Sinn und Zweck sowie den Verhandlungen ist die Nachzahlung nur für Spiele geschuldet, für die der Kläger tatsächlich eingesetzt wurde.
Bundesrat billigt Grundsicherung
Die vom Bundestag beschlossene Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung hat am 27.3.2026 den Bundesrat passiert. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1.7.2026 in Kraft. Sozialleistungen sollen dann fairer ausgestaltet und Missbrauch wirksamer verhindert werden. Grundsätzlich wird wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Die Regeln für Arbeitsverweigerer sollen zudem wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet und früher angewandt werden.
Öffentliche Aufträge nur bei Tarifbindung – Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu
Die Länder haben am 27.3.2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.
Pauschale personelle Engpässe genügen nicht für Beschränkung des Erholungsurlaubs
Eine generelle Beschränkung des Erholungsurlaubs auf höchstens zwei zusammenhängende Wochen verstößt gegen § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG; eine Teilung ist nur bei Vorliegen konkreter dringender betrieblicher oder in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe zulässig, wobei pauschale personelle Engpässe nicht genügen. Zugleich kann die Gewährung von Urlaub im Wege der einstweiligen Verfügung trotz Vorwegnahme der Hauptsache geboten sein, wenn andernfalls wegen fehlender Rechtskraft (§ 894 ZPO) eine Vereitelung des Anspruchs droht.
Kündigung der PR-Chefin der Fraktion Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus unwirksam
Die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin wegen vermeintlichen Arbeitszeitbetrugs ist rechtsunwirksam. Eine schwerwiegende Pflichtverletzung liegt nicht vor.
Zur Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel
Eine AGB, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt.
Ver.di-Warnstreik bei Vivantes-Tochtergesellschaft: ArbG bestätigt Umfang der Notdienstpläne im Bereich Zentralsterilisation
Das ArbG Berlin hat am 24.3.2026 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für den Bereich der Zentralsterilisation in den Berliner Vivantes-Kliniken für den ab dem 25.3.2026 angekündigten Warnstreik festgelegt.
Saskia Klug neue Pressesprecherin beim Bundesarbeitsgericht
In der Nachfolge des Vorsitzenden Richters am Bundesarbeitsgericht Oliver Klose nimmt die Richterin am Bundesarbeitsgericht Saskia Klug ab dem 25.3.2026 die Tätigkeit als Pressesprecherin des Bundesarbeitsgerichts auf.
BAG-Jahresbericht 2025: Ein Drittel aller Revisionen und Rechtsbeschwerden erfolgreich
Am 24.3.2026 fand das Jahrespressegespräch des BAG statt. BAG-Präsidentin Inken Gallner stellte im Rahmen der Hybrid-Konferenz den Jahresbericht 2025 vor.
