Die Länder haben am 27.3.2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.
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Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
