Arbeitsrecht
Das Betriebsratsmitglied im Homeoffice – Zulässigkeit mobiler Betriebsratsarbeit in Zeiten von „New Work“ (Gaul/Roters, ArbRB 2022, 368)
Das Recht auf mobiles Arbeiten erhöht die Freiheit und Flexibilität der Arbeitnehmer bzgl. der Wahl des Orts der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Im Hinblick auf den Betriebsrat stellt sich jedoch die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang seine Mitglieder auch ihre Gremienarbeit mobil erbringen dürfen. Der Beitrag stellt sich der Herausforderung, Maßstäbe für die Zulässigkeit mobiler Betriebsratsarbeit zu entwickeln.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Ausschluss eines Professors vom Hochschulbetrieb
Einem Hochschullehrer kann die Führung der Dienstgeschäfte und der Aufenthalt in den Diensträumen der Hochschule mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagt werden, wenn er sich in massiver Weise respektlos und herablassend gegenüber Kollegen äußert und dadurch der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt wird.
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Energiepreispauschale: Die Finanzgerichte sind zuständig
Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun.
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Polizei muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen Zweifel an der Verfassungstreue begründen
Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter.
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Neue Richterin am BAG
Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Ingebjörg Darsow-Faller, Arbeitsgericht Freiburg im Breisgau, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.
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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert
Bis Ende Juni 2023 bleiben der erleichterte Zugang und die Öffnung für Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer bestehen.
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Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung aus dem Jahr 2019 beschlossen.
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Richterin am BAG Dr. Regine Winter im Ruhestand
Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 wird die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Regine Winter in den Ruhestand treten.
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Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 1: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Zum 1.1.2023 treten einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Praktisch besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ab Jahresbeginn nach § 5 Abs. 1a EFZG grds. keinen „gelben Schein“ mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt vielmehr der Arzt elektronisch an die Krankenkasse. Aus den Daten wird eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung generiert. Diese kann der Arbeitgeber dann automatisiert bei der zuständigen Krankenkasse abrufen.
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Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 2: Der neue Hinweisgeberschutz
Der Bundestag hat am 21.12.2022 in zweiter und Dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zum Hinweisgeberschutz beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 10.2.2023 final mit dem Gesetzentwurf befassen. Voraussichtlich Mitte Mai 2022 wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dann in Kraft treten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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