Arbeitsrecht

Das Betriebsratsmitglied im Homeoffice – Zulässigkeit mobiler Betriebsratsarbeit in Zeiten von „New Work“ (Gaul/Roters, ArbRB 2022, 368)

Das Recht auf mobiles Arbeiten erhöht die Freiheit und Flexibilität der Arbeitnehmer bzgl. der Wahl des Orts der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Im Hinblick auf den Betriebsrat stellt sich jedoch die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang seine Mitglieder auch ihre Gremienarbeit mobil erbringen dürfen. Der Beitrag stellt sich der Herausforderung, Maßstäbe für die Zulässigkeit mobiler Betriebsratsarbeit zu entwickeln.

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Neue Richterin am BAG

Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Ingebjörg Darsow-Faller, Arbeitsgericht Freiburg im Breisgau, mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.

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Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 1: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Zum 1.1.2023 treten einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Praktisch besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ab Jahresbeginn nach § 5 Abs. 1a EFZG grds. keinen „gelben Schein“ mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt vielmehr der Arzt elektronisch an die Krankenkasse. Aus den Daten wird eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung generiert. Diese kann der Arbeitgeber dann automatisiert bei der zuständigen Krankenkasse abrufen.

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Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 2: Der neue Hinweisgeberschutz

Der Bundestag hat am 21.12.2022 in zweiter und Dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zum Hinweisgeberschutz beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 10.2.2023 final mit dem Gesetzentwurf befassen. Voraussichtlich Mitte Mai 2022 wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dann in Kraft treten.

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