Das Recht auf mobiles Arbeiten erhöht die Freiheit und Flexibilität der Arbeitnehmer bzgl. der Wahl des Orts der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Im Hinblick auf den Betriebsrat stellt sich jedoch die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang seine Mitglieder auch ihre Gremienarbeit mobil erbringen dürfen. Der Beitrag stellt sich der Herausforderung, Maßstäbe für die Zulässigkeit mobiler Betriebsratsarbeit zu entwickeln.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das Betriebsratsmitglied im Homeoffice – Zulässigkeit mobiler Betriebsratsarbeit in Zeiten von „New Work“ (Gaul/Roters, ArbRB 2022, 368)
