Polizei muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen Zweifel an der Verfassungstreue begründen

Jan. 2, 2023 | Arbeitsrecht

Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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