Urteil: Weiterhin unzulässige Abschaltvorrichtung nach Softwareupdate

Bei einem VW Tiguan 2.0 TDI wurde ein mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmtes Softwareupdate aufgespielt. Allerdings funktionierte die Abgasreinigung auch nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Unter 10° C und über 32° C und ab einer Höhe von 1000m funktionierte die Abgasreinigung nicht.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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