Unter den Begriff „Werkswagen“ fallen nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Ein Mietwagen darf beim Verkauf nicht als Werkswagen deklariert werden